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	<title>Tipps für Blogger, mit Blogs Geld im Internet zu verdienen &#187; Google-Bildersuche</title>
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	<description>Hilft Bloggern und Neulingen ihren Blog zu verbessern und Geld zu verdienen</description>
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		<title>Urheberrechtsverletzung: Google Deutschland vor dem Aus?</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Apr 2008 09:44:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rene Kriest</dc:creator>
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<p>Was w&#228;re wenn die Google-Bildersuche wider geltendes deutsches Recht verstie&#223;e? Was w&#228;re, wenn Google Schadensersatz zu zahlen h&#228;tte als auch ein Unterlassungsanspruch wider Google best&#252;nde? Google bliese so eine steife Briese ins Internet-Suchmaschinen-Gesicht.
<p>Einen ersten Wirbelwind hierbei hat eine K&#252;nstlerin vor dem OLG Th&#252;ringen erzeugt. Wie es nun einmal Googles Art ist, sog der Datenmoloch die auf der Website der Dame beinhalteten Bilder ein und gab sie im Rahmen der Google-Bildersuche als Thumbnail-Screenshot wieder aus. Dies wiederum erregte das Mi&#223;fallen der K&#252;nstlerin, die daraufhin Google auf Unterlassung in Anspruch nehmen wollte; Einzelheiten zu diesem Streit kann man bei <a href="http://www.golem.de/0804/59016.html">Golem nachlesen</a>.
<p>Wichtiger sind jedoch die sich ergebenden Schlu&#223;folgerungen des OLG Th&#252;ringen, die ich nicht teile. Anhand der Meta-Tags n&#228;mlich habe sich die Frau verraten, widerspr&#252;chlich zu handeln. Wer SEO betreibt, d&#252;rfe sich nicht wundern, wenn er bei Google lande, so das Gericht, das dem Anspruch dem Grunde nach bejahte, jedoch im Widerspruch rechtsmi&#223;br&#228;uchliches Verhalten sah und den Unterlassungs-Anspruch daher abwies.
<p>Allerdings ist damit die Pointe ans Tageslicht gezaubert worden, da&#223; Google eben nicht alles darf, was es vorgibt im Sinne der Nutzer zu t&#228;tigen. Gerade Kochb&#252;cher stehen daher vor einem k&#252;nftigen besonderen Rechtfertigungszwang. Was man n&#228;mlich Google erlaubt, kann man Dritten kaum verwehren, zumal wenn man die Honigtopftaktik namens SEO zum Einfangen von nichtsahnenden Bienen einsetzt.
<p>Google allerdings wurde aus meiner Sicht zu unrecht ein Freibrief erteilt. Google mu&#223; man den Zugang zur Website nicht eigens gestatten, diese Freiheit nimmt sich Google selbst. Wirklich wirksam verhindern kann man n&#228;mlich gerade nicht, da&#223; Google eine Website indexiert. Und genau das ist Punkt 2 des Urteils. Weshalb stehen Meta-Tags als Erlaubnis f&#252;r Google? Ich wei&#223; es nicht.</p>
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