Eine kleine Erfolgsmeldung auf dem Feld der niemals enden wollenden Urheberechtsstreitigkeiten gibt es namens des Perlentauchers zu vermelden. Die Website hatte diverse Inhalte insbesondere von Süddeutscher Zeitung (SZ) und Frankfurter Allgemeiner Zeitung (FAZ), der Zeitung für Deutschland, zitiert und auf ihrer Website verbreitet. Vor Gericht konnten sich nämliche Zeitungen, FAZ und SZ, nicht mit einem Verbot der Perlentaucher-Praxis durchsetzen.
In bezug nicht nur auf das Zitieren von Tageszeitungen ist damit eine wichtige Weichenstellung erfolgt. Insbesondere Blogs profitieren von dieser Präzedenzentscheidung, die vor dem OLG Frankfurt als zuständiges Gericht, erging. Danke Perlentaucher!
Nicht selten zitieren Blogs analog dem Perlentaucher aus Tageszeitungen, wie etwa im Falle des Bildblogs und der Bild-Zeitung. Der jetzige Fall reicht weiter, konkretisiert damals als hinreichend das Zitatrecht im Internet.





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