Zum weiten Feld des Sujets Marke als Keyword erging vom OLG Braunschweig ein Urteil. Zu befinden hatte das Gericht darüber, ob und wann eine unerlaubte Markennutzung erfolgt, wenn man auf Keywords bei Google AdWords bietet und hierbei Markennamen unzulässig verwendet.
Der nachfolgende Leitsatz stammt von der Redaktion der JurPC:
Die Verwendung einer Marke als Schüsselwort/Keyword im Zusammenhang mit der sog “Adword-Werbung” stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch dar, weil damit die Funktion der Suchmaschine zunutze gemacht wird, über die Eingabe einer bestimmten Bezeichnung Produkte aufzufinden und damit gerade die spezifische Lotsenfunktion der Marke ausgenutzt wird, in einem großen Angebot gezielt auf eigene Waren/Produkte hinzulenken.





Anderer Ansicht: OLG Frankfurt.
March 6th, 2008