Mir fehlen die Worte! Wer ein WLAN inne hat, muß dieses verschlüsseln. Laut LG Hamburg nämlich sei die wenn auch nur extrem geringe Wahrscheinlichkeit des Mißbrauchs zum Filesharing gegeben. Hernach würde man Böses machen, die Musikindustrie vernichten und überhaupt. Selbst DAUs dürfen keine DAUs sein.
Das Desaster für technische Laien als Leitsatz der JurPC-Redaktion des Urteils des LG Hamburgs zum Thema Absicherungspflicht von WLAN-Nutzern:
Die Verwendung einer ungeschützten WLAN-Verbindung für den Zugang ins Internet birgt die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass fremde Dritte die ungeschützte Verbindung nutzen, um Schutzrechtsverletzungen mittels Filesharing zu begehen. Dies löst Handlungs- und Prüfungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen. Fehlende technische Kenntnisse bezüglich möglicher Schutzmaßnahmen entlasten den Anschlussinhaber dabei ebenso wenig wie das fehlende Bewusstsein, dass es durch Dritte zu Verletzungen kommen kann. Eine mögliche Abwehrmaßnahme kann z.B. ein Passwortschutz sein. Sofern für solche Schutzmaßnahmen die technischen Kenntnisse fehlen, müssen die Anschlussinhaber sich gegebenenfalls professioneller Hilfe bedienen.
Sofern für solche Schutzmaßnahmen die technischen Kenntnisse fehlen, müssen die Anschlussinhaber sich gegebenenfalls professioneller Hilfe bedienen.
Im Klartext: Wer keinen Plan hat, muß sich Plan besorgen – auch wenn er keinen Plan hat, Plan haben zu müssen…
Update: Urteile anderer LGs, die für weitere Konfusion sorgen.





Danke für den Hinweis, aber ich sehe die Sache da etwas anders als du
Hab auch einen Beitrag geschrieben, siehe Trackback
(Akismet?)
January 9th, 2008