Jede Website lebt von der Zahl ihrer Besucher. Beliebtes Mittel, um Besucher auf eine Website zu lotsen und damit Traffic zu generieren, ist eine Suchmaschine und hierbei vor allem der Platzhirsch unter den Internet-Suchmaschinen, Google. Wer unter viel frequentierten Suchbegriffen an vorderster Stelle ausgewiesen wird, darf sich über viel Traffic freuen.
Umgekehrt geht leer aus, wer auf den hinteren Plätzen sein Dasein fristet. Und wer in Googles Supplement-Index verbannt worden ist, kann de facto 90% seines Suchmaschinentraffics streichen.
Was also tun im Fall der Fälle, wenn man im Rahmen der Höchststrafe mit der gesamten Website von Google abgeschoben worden ist?
Vom Zeitpunkt der Verbannung an bedeutet dieses Verdikt, daß einem Google die ohnehin brüchige Freundschaft gekündigt hat und fortan kein Vertrauen mehr in den Gehalt der derart abgestraften Website setzt.
Mittels eines listigen Tricks kann man sich Googles Sich der Dinge zunutze machen. Per Huckepackverfahren kann man sich indirekt mit der verbannten Website Top-Plazierungen bei Google angeln.
Der Trick lautet Duplicate Content. Findet Google – im einfachsten Falle – zwei identische Informationen, muß die Suchmaschine eine Entscheidung fällen, nämlich welchem Link sie den Zuschlag für die bessere Plazierung gibt. Entscheidend dürfte bei der Abwägung das Vertrauen Googles in die jeweiligen Websites sein bzw. die Wertigkeit, die Google der konkurrierenden Websites zubilligt.
Bei der Konstellation von zwei Websites, mit einer normal indexierten und einer Website, die bereits im Supplement-Index hängt, fällt die Entscheidung zu 99% contra jener Website, die sich im Supplement-Index befindet. Derselbe Text etwa, veröffentlicht auf zwei Websites, findet nur im Falle der normal indexierten Website Beachtung.
Dieses Verfahren kann man sich zunutze machen. Man bediene sich schlicht einer Website mit sogenanntem User-generated-Content, in Deutschland etwa YiGG. Auf YiGG kann man Artikel mittels Link und Kurzbeschreibung einstellen und bewerten lassen.
Verwendet man für den YiGG-Beitrag die gleiche Überschrift seines Website-Eintrags als auch den identischen ersten Absatz, so hat man Duplicate Content in Reinform produziert. Google hat nichts wider YiGG, weshalb es den neuen Beitrag auf YiGG auch sogleich indexiert.
Im besten Falle rangiert sodann der YiGG-Beitrag samt Link auf die verbannte Website bei Google ganz oben. Wer sodann auf den YiGG-Artikel klickt, landet nicht selten auch auf der entsprechenden Website. Damit hat man letztlich erreicht, was Google einem nicht zugestehen wollte – Duplicate Content hat somit auch seine guten Seiten.
Derart gelangen wenigstens ein paar Besucher indirekt über Google auf eine Website – trotz Supplement-Index und vor allem ohne Google zu hintergehen.
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